Appellationis Auseinandersetzung unter Nachbarn um bauliche Veränderungen
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(1) 2213
Wismar M 156 a (W M n. 156a)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
(1763-1766) 29.05.1766-25.04.1768
Kläger: (2) Andreas Mau, Haake zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christoph Daniel Haase, Kaufmann und Brauer zu Wismar (Kl.in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A), ab 22.08.1766: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A), Johann Franz von Palthen (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 29.05., 15.07. und 22.08. um Fristverlängerung wegen erhofften aber nicht zustandegekommenen Vergleichs und gewährten Genehmigungen des Tribunals vom 31.05., 16.07. und 23.08. begründet Kl. am 17.11.1766 seine Appellation. Nach Kauf seines Hauses hat er bemerkt, daß der Keller unter Wasser stand, als Lagerraum nicht nutzbar ist und hat ihn deshalb erhöhen lassen. Dagegen klagt Bekl. vor dem Gewett, erhält aber kein Recht, weshalb er gegen das Gewettsurteil appelliert. Von diesem Urteil appellieren beide Parteien an das Ratsgericht und ergreifen auch gegen dessen Urteil restitutio in integrum. Kl. appelliert schließlich an das Tribunal, da er die Veränderungen in seinem Keller bei Strafe von 100 Rtlr zurückbauen soll. Er argumentiert, der Keller sei sein Eigentum, mit dem er machen könne, was er wolle, seine Baumaßnahmen würden dem Bekl. nicht schaden. Am 15.12. bezeichnet der Bekl. diese Appellation als frivol und weist auf die Fristüberschreitung hin, am 16.12.1766 verspricht das Tribunal seine Einwände beim Urteil zu berücksichtigen. Das Tribunal fordert den Rat am 27.03.1767 zur Einsendung der Akten auf. Am 04.05. und 06.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 08.05. und 10.07. erhält. Am 17.10. beweist Kl., daß er um die Einsendung der vorinstanzlichen Akten erfolglos ersucht habe, am 19.10. bittet er um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 20.10. auf den 31.10.1767 ansetzt. Am 18.01.1768 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.04.1768 wird der Protonotar Sander beauftragt, den strittigen Keller zu besichtigen und eine Vermittlung zwischen den Parteien zu versuchen. Das Ergebnis erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1764 2. Gewett zu Wismar 1765 3. Ratsgericht 1766 4. Ratsgericht 1766 5. Tribunal 1766-1768
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 15.01. 23.04., 24.10. und 07.11.1766; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellationen vom 12.11.1763, 01.05.1766; Besichtigungsprotokoll von Stadtmaurermeister Johann Michel Bernith und Stadtzimmermeister Friedrich Fust vom 04.11.1763; Gewettsprotokolle vom 26.10.1764; von Notar Jochim Christoph Lehmann am 04.07.1765 aufgenommene Appellation; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Besichtigungsprotokolle vom 12. und 14.07.1764; Prozeßvollmachten Haases für Palthen und Maus für Dr. Ungnade vom 03.07.1767 und 11.01.1768
Beklagter: Christoph Daniel Haase, Kaufmann und Brauer zu Wismar (Kl.in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A), ab 22.08.1766: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A), Johann Franz von Palthen (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 29.05., 15.07. und 22.08. um Fristverlängerung wegen erhofften aber nicht zustandegekommenen Vergleichs und gewährten Genehmigungen des Tribunals vom 31.05., 16.07. und 23.08. begründet Kl. am 17.11.1766 seine Appellation. Nach Kauf seines Hauses hat er bemerkt, daß der Keller unter Wasser stand, als Lagerraum nicht nutzbar ist und hat ihn deshalb erhöhen lassen. Dagegen klagt Bekl. vor dem Gewett, erhält aber kein Recht, weshalb er gegen das Gewettsurteil appelliert. Von diesem Urteil appellieren beide Parteien an das Ratsgericht und ergreifen auch gegen dessen Urteil restitutio in integrum. Kl. appelliert schließlich an das Tribunal, da er die Veränderungen in seinem Keller bei Strafe von 100 Rtlr zurückbauen soll. Er argumentiert, der Keller sei sein Eigentum, mit dem er machen könne, was er wolle, seine Baumaßnahmen würden dem Bekl. nicht schaden. Am 15.12. bezeichnet der Bekl. diese Appellation als frivol und weist auf die Fristüberschreitung hin, am 16.12.1766 verspricht das Tribunal seine Einwände beim Urteil zu berücksichtigen. Das Tribunal fordert den Rat am 27.03.1767 zur Einsendung der Akten auf. Am 04.05. und 06.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 08.05. und 10.07. erhält. Am 17.10. beweist Kl., daß er um die Einsendung der vorinstanzlichen Akten erfolglos ersucht habe, am 19.10. bittet er um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 20.10. auf den 31.10.1767 ansetzt. Am 18.01.1768 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.04.1768 wird der Protonotar Sander beauftragt, den strittigen Keller zu besichtigen und eine Vermittlung zwischen den Parteien zu versuchen. Das Ergebnis erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1764 2. Gewett zu Wismar 1765 3. Ratsgericht 1766 4. Ratsgericht 1766 5. Tribunal 1766-1768
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 15.01. 23.04., 24.10. und 07.11.1766; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellationen vom 12.11.1763, 01.05.1766; Besichtigungsprotokoll von Stadtmaurermeister Johann Michel Bernith und Stadtzimmermeister Friedrich Fust vom 04.11.1763; Gewettsprotokolle vom 26.10.1764; von Notar Jochim Christoph Lehmann am 04.07.1765 aufgenommene Appellation; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Besichtigungsprotokolle vom 12. und 14.07.1764; Prozeßvollmachten Haases für Palthen und Maus für Dr. Ungnade vom 03.07.1767 und 11.01.1768
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:28 AM CET