Die dem hiesigen Schutzverwandten Juden Schmuel zu Hohebach von dem jungen Herrn von Eyb zu Dörzbach zugefügte schimpfliche Behandlung wegen einer falschen Dublone (Geldstück); dann die von einigen Hohebachern angebrachte Beschwerde, dass ihren Weinbergern durch die Jagd von Seiten der Herren von Eyb so großer Schaden zugefügt werde.