Simon Edelherr zur Lippe bevollmächtigt seinen Vater Bernhard VII.
zur Lippe, ihn u. seine Frau vormundschaftlich in der
Erbschaftsangelegenheit der Herrschaften Bronkhorst und Bor-kulo gegenüber
seinem swaiger Friedrich Herrn v. Bronkhorst u. Borkulo zu
vertreten.