Staufenwald bei Göppingen soll Übungsgelände für Erste US-Infanteriedivision werden: Wertvolles Naherholungsgebiet bedroht. Diskussion im Rahmen der "Umwelt 72" auf dem Stuttgarter Killesberg
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D721026/104
6026867
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1972 >> Juli
08.07.1972
Die ebenfalls angesagten und in den Sendeunterlagen geführten GSP Horst Ansel, Regierungspräsidium Nordbaden und Rolf Steinmayr, Alpenverein Göppingen, kommen nicht zu Wort! ab 02'37: (O-Ton) Alfred Beuk, Albverein Göppingen: Protestaktion zum Schutz des Waldes, aber keine "Ami-go- home-Bewegung" / (0'31)
ab 05'02: Herbert König, Dr., Oberbürgermeister Göppingen: Die US-Division würde auf anderes Gelände ausweichen, wenn im Umkreis von 20 km zur Verfügung gestellt, die Forderung kommt aber nicht von ihnen / Es ist nicht seine Aufgabe, ein Ersatzgelände herauszusuchen / Kann nicht beurteilen, welches Gelände außerhalb seines Landkreises in Frage käme / Lehnt Aussagen über Gelände außerhalb seiner Zuständigkeit ab / (1'08)
ab 06'59: Ernst Wittlinger, Regierungspräsidium Nordwürttemberg: Wegen der Bedeutung der Sache kann das Finanzministerium die Sache in das Kabinett bringen / Kurzschluss zwischen Finanzminister Robert Gleichauf und Bonner Haardt-Höhe unwahrscheinlich, aber der BM der Verteidigung wird sich den schweren Bedenken nicht verschließen können / Procedere: Eine Geländeforderung der US-Streitkräfte wird an den BM der Verteidigung herangetragen: Grundlage dafür ist NATO-Truppenstatut, Regelung des Verfahrens durch Verwaltungsabkommen, basierend auf Schutzbereichsgesetz / (3'24)
ab 10'53: Alfred Beuk, Albverein Göppingen: Resolution an den BM der Verteidigung, Georg Leber: Ballungsbebiet, Erholungswald, Landschaftsschutzgebiet, erst 1971 unter Schutz gestellt / Will alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Gebiets ausschöpfen / (1'03)
ab 11'58: Herbert König, Dr., Oberbürgermeister Göppingen: Bestätigt den Vorredner / Aktivitäten vom Rathaus bis zum Bürger / (0'05)
ab 12'03: Ernst Wittlinger, Regierungspräsidium Nordwürttemberg: Ein Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz kann erst nach Weisung des Finanzministeriums eingeleitet werden / Das Regierungspräsidium hat das Verfahren umgehend nach Erhalt der Weisung eingeleitet / Eine frühere Information wäre nicht möglich gewesen: Pläne der US-Streitkräfte erst jüngst beim Finanzministerium eingegangen / (1'00)
ab 13'24: Alfred Beuk, Albverein Göppingen: Bevölkerung verlangt, weiter zu machen: Unterschriftensammlung an Minister, Resolution an alle Minister schicken / Es soll nicht alles hinter verschlossenen Türen ablaufen: wünscht sich Informationsmaterial / (0'49)
ab 14'13: Herbert König, Dr., Oberbürgermeister Göppingen: Hat den Erlass des Regierungspräsidiums in einer Form erhalten, in der zu erkennen war, "dass der Zug fast schon vorbei ist": Entweder Gelände zur Verfügung stellen oder Ersatzgelände anbieten oder die Amerikaner nehmen nach Artikel 45 des Zusatzabkommens zum Truppenstatut ein Gelände selbst in Anspruch / Das ist nicht das richtige Verfahren, die Bürger rechtzeitig zu unterrichten / (0'46)
ab 14'59: Ernst Wittlinger, Regierungspräsidium Nordwürttemberg: Das ist ein falscher Eindruck: Der Erlass zeigt, dass der Finanzminister in der Sache tätig geworden ist / Wiederholt die formelle Einschränkung, dass das Regierungspräsidium nicht vor Weisung tätig werden konnte / (0'22)
Musik (2'42)
ab 05'02: Herbert König, Dr., Oberbürgermeister Göppingen: Die US-Division würde auf anderes Gelände ausweichen, wenn im Umkreis von 20 km zur Verfügung gestellt, die Forderung kommt aber nicht von ihnen / Es ist nicht seine Aufgabe, ein Ersatzgelände herauszusuchen / Kann nicht beurteilen, welches Gelände außerhalb seines Landkreises in Frage käme / Lehnt Aussagen über Gelände außerhalb seiner Zuständigkeit ab / (1'08)
ab 06'59: Ernst Wittlinger, Regierungspräsidium Nordwürttemberg: Wegen der Bedeutung der Sache kann das Finanzministerium die Sache in das Kabinett bringen / Kurzschluss zwischen Finanzminister Robert Gleichauf und Bonner Haardt-Höhe unwahrscheinlich, aber der BM der Verteidigung wird sich den schweren Bedenken nicht verschließen können / Procedere: Eine Geländeforderung der US-Streitkräfte wird an den BM der Verteidigung herangetragen: Grundlage dafür ist NATO-Truppenstatut, Regelung des Verfahrens durch Verwaltungsabkommen, basierend auf Schutzbereichsgesetz / (3'24)
ab 10'53: Alfred Beuk, Albverein Göppingen: Resolution an den BM der Verteidigung, Georg Leber: Ballungsbebiet, Erholungswald, Landschaftsschutzgebiet, erst 1971 unter Schutz gestellt / Will alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Gebiets ausschöpfen / (1'03)
ab 11'58: Herbert König, Dr., Oberbürgermeister Göppingen: Bestätigt den Vorredner / Aktivitäten vom Rathaus bis zum Bürger / (0'05)
ab 12'03: Ernst Wittlinger, Regierungspräsidium Nordwürttemberg: Ein Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz kann erst nach Weisung des Finanzministeriums eingeleitet werden / Das Regierungspräsidium hat das Verfahren umgehend nach Erhalt der Weisung eingeleitet / Eine frühere Information wäre nicht möglich gewesen: Pläne der US-Streitkräfte erst jüngst beim Finanzministerium eingegangen / (1'00)
ab 13'24: Alfred Beuk, Albverein Göppingen: Bevölkerung verlangt, weiter zu machen: Unterschriftensammlung an Minister, Resolution an alle Minister schicken / Es soll nicht alles hinter verschlossenen Türen ablaufen: wünscht sich Informationsmaterial / (0'49)
ab 14'13: Herbert König, Dr., Oberbürgermeister Göppingen: Hat den Erlass des Regierungspräsidiums in einer Form erhalten, in der zu erkennen war, "dass der Zug fast schon vorbei ist": Entweder Gelände zur Verfügung stellen oder Ersatzgelände anbieten oder die Amerikaner nehmen nach Artikel 45 des Zusatzabkommens zum Truppenstatut ein Gelände selbst in Anspruch / Das ist nicht das richtige Verfahren, die Bürger rechtzeitig zu unterrichten / (0'46)
ab 14'59: Ernst Wittlinger, Regierungspräsidium Nordwürttemberg: Das ist ein falscher Eindruck: Der Erlass zeigt, dass der Finanzminister in der Sache tätig geworden ist / Wiederholt die formelle Einschränkung, dass das Regierungspräsidium nicht vor Weisung tätig werden konnte / (0'22)
Musik (2'42)
0:19:00; 0'19
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Beuk, Alfred
Höfermann, Siegfried
Kaspar, Siegfried
König, Herbert
Wittlinger, Ernst; Beamter, ca. 20. Jh.
Baden-Württemberg; Finanzministerium
Baden-Württemberg; Landtag
Göppingen GP
Staufenwald
USA; Militär
Baden-Württemberg: Regierungspräsidium
Reisen: Erholung
Umweltschutz: Landschaftsschutz
Wald
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
2025-11-21T15:24:09+0100