Nachtrag zur Urkunde vom 6. Oktober 1573, mit der der Komtur Hans Kaspar von und zu Jestetten zu Beuggen und Schultheiß und Rat der Stadt Rheinfelden bekennen, dass der Vertragsbrief vom 6. Oktober 1573 nur deswegen von Ludwig von Schönau, nicht besiegelt werden konnte, weil dieser kurz nach Abschluss des Vertrags getötet und ihm mit seinen Kleidern und Kleinodien auch sein Siegel geraubt wurde; der Vertrag soll aber gleichwohl gültig sein.