Abt Heinrich von St. Pantaleon in Köln, Präsident der Bursfelder Kongregation, macht bekannt, daß nach dem kaiserlichen Edikt vom 6. März 1629 der Benediktinerorden den Auftrag hat, diejenigen Klöster und Gotteshäuser, in denen das mönchische Leben in Niedergang geraten ist, wieder einzunehmen und sie wieder mit qualifizierten Ordenspersonen zu besetzen. Das Kloster Münchenneuburg, das von dem Fürsten Christian von Anhalt eingezogen wurde, soll Abt Hugo entweder selbst oder durch einen Subdelegierten in Besitz nehmen und für eine Restitution sorgen. Der Aussteller wird für die Administration des Klosters sorgen.