Auf Bitten des Konrad Locher, Bürger und Stadtamman (minister) der Stadt Ulm (opidi Vlmensis), fertigt der Notar Konrad Resch aus Isny (Ysni), Kleriker des Bistums Konstanz, Rat des Abts Ulrich von St. Gallen (Sancti Galli de Sancto Gallo) und Vogt der Herrschaft Schwarzenbach (in dominio Swartzenbach praefectus), folgendes Notariatsinstrument: Als Bote des Grafen Eberhard des Älteren von Württemberg (Wierttenberg) sowie von Bürgermeistern und Rat zu Ulm einerseits und der Insassen der zwei Klöster zu Söflingen (Sefflingen) und der Minderbrüder zu Ulm (fratrum minorum sive parvatorum in Vlma) andererseits hat Locher Abt Ulrich von St. Gallen ein Breve des Papstes Innozenz VIII. vorgelegt und unter Übergabe einer Kopie gefordert, dessen Inhalt nachzukommen. Der Abt hat dies unter Hinweis auf seine starke Inanspruchnahme durch die Belange des Klosters verweigert und gebeten, das Breve dem ebenfalls als Adressaten genannten Bischof von Basel (Basiliensi) zu überbringen. Locher bezeugt, daß er das Breve, in dem verlangt wird, daß beide oder einer der Adressaten den Auftrag auszuführen haben, lediglich in der Absicht wieder an sich genommen hat, es dem Bischof von Basel einzuhändigen, damit nicht einer von beiden den anderen als Entschuldigungsgrund vorschieben kann.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner