S. o. RKG 1830 (F 601/2522) und RKG 1831 (F 602/2523). Anspruch auf Teile des Nachlasses des Johann Goswin Nickel. Cornelia Catharina Nickel hatte 1706 vor dem Geheimen Rat in Düsseldorf gegen die Erben Custodis einen Prozeß um das Erbe des Johann Goswin Nickel gewonnen. Beim jül.-berg. Geheimen Rat erhob sie gegen den Appellanten ebenfalls als nächste Verwandte Anspruch auf die 5000 Rtlr. aus der Eheberedung zwischen Adelheit von Stückger (Stucker) und Johann Goswin Nickel und andere Güter und wurde in Nickelische Erbpfandgüter immittiert. Das RKG wies am 16. Sept. 1737 die Sache ab und zur Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils an die Vorinstanz zurück.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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