Anwendung der Psychotherapie im Strafverfahren und Strafvollzug, Probleme der Strafrechtsreform
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/22 Bü 75
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/22 Nachlass Dr. Wolfgang Haußmann, Justizminister, FDP-Politiker (* 1903, + 1988)
Nachlass Dr. Wolfgang Haußmann, Justizminister, FDP-Politiker (* 1903, + 1988) >> 1. Justizminister und Mitglied der Landesregierung >> 1.3. Rechtspflege >> 1.3.3. Strafverfahren und Strafvollzug
1954 - 1966
Enthält u.a.:
Schriftwechsel mit dem Nervenarzt Wilhelm Bitter, Leiter der Gemeinschaft "Arzt und Seelsorger";
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapie und Tiefenpsychologie (Professor Alexander Mitscherlich) zur Frage der großen Strafrechtsreform mit medizinischem Einschlag, 21. 09. 1955 und von Wilhelm Bitter zu § 218 Strafgesetzbuch, 08. 12. 1955;
Bericht über die 9. Arbeitstagung der Großen Strafrechtskommission am 23./28. 04. 1956;
Listen der mit Jugendstrafsachen befaßten Richter und Staatsanwälte sowie der in der Jugendstrafanstalt Schwäbisch Hall tätigen höheren Beamten, Pfarrer, Fürsorge und Ärzte, Juli/Aug. 1956;
Arbeitstagung "Heilen statt strafen, zur Therapie und Prophylaxe jugendlicher Kriminalität" am 19./22. 10. 1956 in Stuttgart (mit Referaten von Wolfgang Haußmann, Wilhelm Bitter und Alfons Wahl);
Vorschläge eines Anstaltspfarrers zum Strafvollzugswesen, 1956/57, zur Verwendung der staatlichen Finanzhilfe für die Psychotherapie straffälliger Jugendlicher, Dez. 1956/Jan. 1957 und zur Trennung von Verkehrsdelinquenten und kriminellen Verbrechern, Dez. 1959/ Jan. 1960;
Auszug aus dem Aufsatz "Zur Behandlung und Resozialisierung psychisch gestörter Delinquenten" des niederländischen Psychiaters und Psychotherapeuten Professor P. Baan, Nov. 1958;
Sonderdrucke "Zur Psychotherapie Krimineller" von Wilhelm Bitter, 1958 und "Was ist Psychotherapie?" von P. Schneller, Feb. 1960;
Stellungnahme von Wolfgang Haußmann zur Denkschrift des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, 23. 10. 1962;
Beantwortung verschiedener Fragen aus dem Bereich des Strafvollzugs in einem Zeitungsinterview mit Wolfgang Haußmann am 01. 10. 1963;
Bitte an Wolfgang Haußmann um Mitwirkung an einer Rundfunksendung über Sigmund Freud, 1964;
Frage der Beurlaubung von Oberpfarrer J. Kühler zur Übersetzung eines Buches voin H. Bianchi über das Gerechtigkeitsproblem in der Strafrechtspflege, Nov./Dez. 1964;
Ausbildung am Kriminologischen Institut der Universität Madrid, Mai/Juni 1965;
Bericht von Dekan i. R. Ernst Rapp über seine Eindrücke als stellvertretender Gefängnisgeistlicher in Rottenburg, 15. 09. 1965;
Gesuch um Verlegung eines Strafgefangenen auf den Hohenasperg zur psychotherapeutischen Behandlung, Feb. 1966;
Schriftwechsel mit Rudolf Ritter zum Ausbruchsversuch des mehrfachen Frauenmörders Heinrich Pommerenke, März 1966
Schriftwechsel mit dem Nervenarzt Wilhelm Bitter, Leiter der Gemeinschaft "Arzt und Seelsorger";
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapie und Tiefenpsychologie (Professor Alexander Mitscherlich) zur Frage der großen Strafrechtsreform mit medizinischem Einschlag, 21. 09. 1955 und von Wilhelm Bitter zu § 218 Strafgesetzbuch, 08. 12. 1955;
Bericht über die 9. Arbeitstagung der Großen Strafrechtskommission am 23./28. 04. 1956;
Listen der mit Jugendstrafsachen befaßten Richter und Staatsanwälte sowie der in der Jugendstrafanstalt Schwäbisch Hall tätigen höheren Beamten, Pfarrer, Fürsorge und Ärzte, Juli/Aug. 1956;
Arbeitstagung "Heilen statt strafen, zur Therapie und Prophylaxe jugendlicher Kriminalität" am 19./22. 10. 1956 in Stuttgart (mit Referaten von Wolfgang Haußmann, Wilhelm Bitter und Alfons Wahl);
Vorschläge eines Anstaltspfarrers zum Strafvollzugswesen, 1956/57, zur Verwendung der staatlichen Finanzhilfe für die Psychotherapie straffälliger Jugendlicher, Dez. 1956/Jan. 1957 und zur Trennung von Verkehrsdelinquenten und kriminellen Verbrechern, Dez. 1959/ Jan. 1960;
Auszug aus dem Aufsatz "Zur Behandlung und Resozialisierung psychisch gestörter Delinquenten" des niederländischen Psychiaters und Psychotherapeuten Professor P. Baan, Nov. 1958;
Sonderdrucke "Zur Psychotherapie Krimineller" von Wilhelm Bitter, 1958 und "Was ist Psychotherapie?" von P. Schneller, Feb. 1960;
Stellungnahme von Wolfgang Haußmann zur Denkschrift des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, 23. 10. 1962;
Beantwortung verschiedener Fragen aus dem Bereich des Strafvollzugs in einem Zeitungsinterview mit Wolfgang Haußmann am 01. 10. 1963;
Bitte an Wolfgang Haußmann um Mitwirkung an einer Rundfunksendung über Sigmund Freud, 1964;
Frage der Beurlaubung von Oberpfarrer J. Kühler zur Übersetzung eines Buches voin H. Bianchi über das Gerechtigkeitsproblem in der Strafrechtspflege, Nov./Dez. 1964;
Ausbildung am Kriminologischen Institut der Universität Madrid, Mai/Juni 1965;
Bericht von Dekan i. R. Ernst Rapp über seine Eindrücke als stellvertretender Gefängnisgeistlicher in Rottenburg, 15. 09. 1965;
Gesuch um Verlegung eines Strafgefangenen auf den Hohenasperg zur psychotherapeutischen Behandlung, Feb. 1966;
Schriftwechsel mit Rudolf Ritter zum Ausbruchsversuch des mehrfachen Frauenmörders Heinrich Pommerenke, März 1966
1 Bü.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:31 MEZ
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