Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sich Jakob Rogk zu Kappel, Sohn der verstorbenen Eheleute Jörg Rogk und Barbara Hermann, um 2 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihm und seinen Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher von Leibeigenschafts wegen gegen ihn geltend machen konnten, und stellen ihm frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder sonst allenthalben" anzunehmen, wo er will, wobei er seitens der Stadt keine Behinderung zu gewärtigen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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