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Die Gemeinde Grafenhausen als Obermeier des Grabenguts, das dem Kloster Ettenheimmünster zu eigen ist, entzieht dem Hans Jakob Beckh zu Altdorf wegen Zinsversäumnis 1 1/2 Jeuch zum Gut gehörige, durch Anlieger und Flurnamen bestimmte Matten und überträgt sie ihrem Bürger und Gerichtsverwandten Mathis Meyer

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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