Abt Franz und der Konvent des Klosters Bronnbach überlassen Graf Ferdinand Carl zu Löwenstein-Wertheim die rückständige und die auf zehn Jahre anfallende Gült vom unteren und dritten Gang der Mühle in Waldenhausen, die Balthasar Schürger gehört. Ferdinand Carl soll eine gewisse Anzahl Früchte sofort erhalten, nach Ablauf der zehn Jahre aber ein Drittel der Mühlengült des dritten Gangs, die sich in toto auf vier Malter Korn und zehn Schilling Pfennigzins beläuft, den Schilling zu neun Pfennig gerechnet. Ankündigung der Siegel von Abt, Konvent und Graf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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