Graf Ernst von Montfort, Herr zu Bregenz, Tettnang und Argen, Wirklicher kaiserlicher Kämmerer und Reichshofrat, beurkundet, dass er als Kastvogt des Paulinerklosters Langnau und mit Wissen und Zustimmung des dortigen Priors und Provinzials P. Franziskus Witzigmann dessen Leibeigenen Joseph Bürck zu Unterlangnau (Vnderlangen), ehelichen Sohn des Jakob Bürck und der Katharina Rohrmann, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe freigelassen hat. Also entbindet der Aussteller genannten Joseph von seinem Eid, spricht ihn von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten und Lasten los und gestattet ihm, ab sofort andernorts Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, unbehindert durch ihn selbst, seine Nachfolger und Erben oder das Gotteshaus Langnau.