Hans Ungmach und sein Sohn Martin zu Winzeln (Wintzla), wegen Beteiligung am Bauernaufstand ihren Herren Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz zur Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitte von Wilhelm Werner Freiherrn von Zimmern, Herrn auf Wildenstein, von einer Strafe an Leib und Leben laut eines besonderen Sühnevertrages befreit, schwören U. und geloben, ihr Leben lang schlechte Gesellschaft zu meiden und sich an keinem Aufruhr zu beteiligen. H. und M. Ungmach waren gegen Pflicht und Eid ihrer Leibeigenschaft, letzterer auch, indem er eine zuvor geschworene U. brach, mit den aufrührerischen Bauern gegen Stadt und Schloß Sulz gezogen, hatten die Bauern zum Schloß geführt und ihnen Anweisungen zu dessen Belagerung erteilt, sich nach der Einnahme darin niedergelassen und nach Abzug der Bauern etliches an Hab und Geschirr vom Meierhof entwendet und fortgeführt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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