Sixtus Schlumberger von Öllingen [Alb-Donau-Kreis] verkauft den Gebrüdern Johann Schad, Richter und Ratsherr zu Ulm, und Christoph Schad, derzeit Vogt zu Leipheim [Lkr. Günzburg], als Vormünder der Erben des vormaligen Vogts zu Leipheim Albrecht Schad einen jährlichen Zins von 45 Gulden Ulmer Stadtwährung. Der Zins gefällt von seinem Hofgut in Öllingen, zu dem ungefähr 40 Jauchert Äcker, 50 Jauchert Wald und 9 Tagwerk Wiesen gehören. Das Hofgut setzt er den Käufern als Unterpfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses ein. Davon entrichtet er außerdem dem Rat der Stadt Ulm noch jährlich 50 Imi Fesen, 10 Imi Hafer und 1,5 Gulden Heugeld sowie bei einem Wechsel des Besitzers je 8 Gulden als Weglöse und als Handlohn. Ammann und Gericht zu Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis] haben bestätigt, dass das Hofgut als Pfand für den Zins ausreichend ist. Dafür hat er von den Käufern 900 Gulden Ulmer Stadtwährung erhalten. Bei Säumnissen in der Entrichtung des Zinses können sich die Käufer an dem Hofgut schadlos halten. Dem Verkäufer und allen nachfolgenden Inhabern des Hofguts steht das Recht zu, diesen Zins unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Vierteljahr wieder abzulösen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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