Freiherr Gotthard von Milendonk, Herr zu Kronenbroich und Höstken und seine Geschwister Adolf Wallraff, Haus Wolffart, Maximilian, Agnes und Anna Maria verpfänden dem Gerhard Grauss und Gattin Adriane Dauthin für eine Schuld von 5360 Reichtaler ihre Güter Rebbickerhof und Hoestershof nebst Appertinentien im Amt Wachtendonk, Herzogtum Geldern belegen, auf jedesmal 6 Jahre und mit den Bestimmungen, dass es den Schuldnern freistehen solle, nach Ablauf von 6 Jahren durch Zahlung der Schuldsumme die verpfändeten Güter wieder einzulösen, dass ferner die Schuldner verpflichtet seien, für die auf den Gütern lastenden näher benannten Naturalabgaben und den aus denselben an die Abtei Siegburg respektierlich das Officium der heiligen Swinildis im Stift Essen zu zahlenden Leibgewinn die Gläubiger schadlos zu halten, dass endlich die Gläubiger die von den Schuldnern bereits andersweitig verpfändeten spezifizierten Liegenschaften, Zehnten, Gerechtsamen uws. im Amt Wachtendonk einlösen dürfen, den Schuldnern aber die Berechtigung bleibe, dieselben gegen Rückzahlung des Lösegeldes wiedereinzulösen. Geschiett op unsere huesz Fronenbroeck diesen thienden dagh maendts Octobris sestienhondert vierundarttigh.