Der Knappe Ludolf von Buren (Buyre) macht bekannt, daß er nach reiflicher Überlegung und mit Zustimmung seiner Frau Lisa und aller seiner Erben sowie seiner Brüder Rutger, Friedrich gen. Schilling (Schillinch) und Johann dem Abt, Prior und Konvent von Werden alle Einkünfte, die Fischerei und einen Mansus sowie alle sonstigen Rechte, die mit der Fischerei in der Ruhr rechts- oder gewohnheitsmäßig zusammenhängen, sowie die Zuwendungen und Lebensmittel, die ihm auf Grund dieses Amtes zustanden, verkauft hat, ausgenommen jährlich zehn Malter Weizen und zwei Werdener Mark. Die Käufer haben ihm die Einkünfte überlassen, die der Abt von dem Hof Laupendahl bezieht. Er kann diese Einkünfte auf zwei Leiber weiterverkaufen; nach deren Tod fallen sie wieder an den Abt zurück. - Es siegeln der Aussteller, Rutger, Friedrich und Johannes. - Datum ... in die beati Johannis baptiste.