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Akt der geheimen Kanzlei, betr. Beratungen über die Frage, ob die kurmainzische Verordnung vom 5. April 1737, wodurch das in die Klöster einzubringende Vermögen auf 1500 fl. in maximo festgesetzt wurde, auch im Hochstift Würzburg einzuführen sei (den Hauptinhalt bilden die betreffenden Gutachten Barthels und Flenders; die Entscheidung des Fürstbischofs fehlt)

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Staatsarchiv Würzburg
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