Die Geschwister Hans Dietrich, [Anna] Maria und Gertrud Bosbach, wohnhaft auffm Unterbersten, bekunden, dass sie ihre Haushaltung wie bisher in unzertrennlicher Gemeinschaft fortsetzen wollen, nach dem Tod eines von ihnen die zwei Überlebenden dessen hinterlassene Güter und Gereiden in ungestörtem Besitz und Nießbrauch behalten sollen, jedoch ohne Not insbesondere von den Erbgütern nichts veräußern dürfen. Ebenso soll es von dem Letztlebenden gehalten werden, wenn der zweite von ihnen stirbt. Nach ihrer aller Tod sollen die nächsten Anverwandten das dann noch bestehende Vermögen friedlich unter sich teilen. Sie versprechen, einander bis in den Tod getreulich beizustehen, und behalten sich vor, soviel wie für gut befunden zur gottesdienstlichen Verrichtung oder für andere fromme Handlungen zu verwenden, auch diejenigen zu beschenken, die sich ihnen verdient machen, mit der Auflage der Nichtveräußerung bis zur Teilung unter ihren Erben. Dieser Pakt soll die Erhaltung ihres Vermögens bezwecken. Anverwandte, die sich dagegen auflehnen, selbigen anfechten oder einen von ihnen in seinem Besitztum stören, sind von der Erbschaft auszuschließen. - Zeugen: J[ohannes] R[oland] Dreesbach, Pastor in Olpe, Dietrich Quabbach, J. Theod[or] Weyer, Opfermann, und Dietrich Höller. So geschehen auffm Unterbersten d[en] 21ten Julii 1794.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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