Klage wegen Landfriedensbruchs. Johann Kremer soll einen Offermann in Dahlen erschossen haben. Darauf befahl der Herzog seinen Amtleuten die Festnahme Kremers und ließ ihn dem Bischof von Lüttich „als seinem Ordinario“ überstellen. Nach Beratung der Räte des Bischofs und des Herzogs wurde Kremer des Amts Brüggen verwiesen und sollte keinen Zugang zu seiner Vikarie zu Brüggen mehr haben, was er in einem Vertrag anerkannt haben soll. Vom Herzog erhielt er sogar noch 15 Malter Roggen für seinen Unterhalt. Kremer dagegen bestreitet jede Tötungsabsicht. Der Vorfall habe sich vor 36 Jahren zugetragen. In Notwehr habe er dem Glöckner mit einem kleinen „Brotmesserlein“ eine kleine Wunde am Hals zugefügt, an der dieser verstorben sei. Nach Absolution durch den Bischof von Lüttich und nachdem er sich mit der Verwandtschaft des Getöteten verglichen hatte, habe er seine Benefizien zurückerhalten. Völlig überraschend sei er dann nach über zwanzig Jahren festgenommen worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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