Vor Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Wesel erklärt Brigitte v. Groin, Witwe des Gossen v. Daun, natürlicher Sohn v. Oberstein, in Gegenwart ihres Bruders, des derzeitigen Bürgermeisters von Wesel, Dietrich v. Groin, dass am 26. Juli (= Annentag) [15]14 ihrem Ehemann dessen Brüder Philipp, Wirich und Johann v. Daun 600 Gold-gulden außer dem, was ihm der Vater angewiesen hatte, geschenkt und sich zu einem jährlichen Zins von 30 Goldgulden verpflichtet hätten, vermöge eines Briefes, den Friedrich v. Beichlingen (Bichelingen), Domdechant zu Köln und Straßburg, Wolter v. Tengnagel (Tingnagell) und Wilhelm v. Bernsau, Herr zu Hardenberg, besiegelt haben. Am 24. April 1556 habe ihrem Ehemann die Witwe Philips v. Daun, Caspara v. Holtey (Holtingh), das, was ihr Ehemann ihm schuldete, bezahlt, worüber Brigitta v. Groin quittiert.
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Vor Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Wesel erklärt Brigitte v. Groin, Witwe des Gossen v. Daun, natürlicher Sohn v. Oberstein, in Gegenwart ihres Bruders, des derzeitigen Bürgermeisters von Wesel, Dietrich v. Groin, dass am 26. Juli (= Annentag) [15]14 ihrem Ehemann dessen Brüder Philipp, Wirich und Johann v. Daun 600 Gold-gulden außer dem, was ihm der Vater angewiesen hatte, geschenkt und sich zu einem jährlichen Zins von 30 Goldgulden verpflichtet hätten, vermöge eines Briefes, den Friedrich v. Beichlingen (Bichelingen), Domdechant zu Köln und Straßburg, Wolter v. Tengnagel (Tingnagell) und Wilhelm v. Bernsau, Herr zu Hardenberg, besiegelt haben. Am 24. April 1556 habe ihrem Ehemann die Witwe Philips v. Daun, Caspara v. Holtey (Holtingh), das, was ihr Ehemann ihm schuldete, bezahlt, worüber Brigitta v. Groin quittiert.
1010 / 408
1010 Urkunden der Herrschaft und Rentei Broich/Amt Broich-Styrum
Urkunden der Herrschaft und Rentei Broich/Amt Broich-Styrum
1560 Sept. 9
Ausfertigung: Pergament; Sekretsiegel ad causas der Stadt Wesel (beschädigt)
Archivale
Historische Datumsangabe: Datum: G. 1560, den negenden dagh des maends Septembris
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:29 MEZ