Friedberg, Burg: Christhenn, Bürger der Stadt Usingen, und seine Frau Else bekennen sich gegenüber Eberhard v. Nauheim (Nu-) zu einer Schuld von 14 Rheinische Gulden und 3 Schilling Heller, die er ihnen in einer Notlage geliehen hatte, und geben ihm, solange die Schuld besteht, das Nutzungsrecht einer Wiese oberhalb von Stockheim (Stogheym) [Lagebeschr.]. Die Auslösung der Wiese bleibt den Ausstellern vorbehalten.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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