Verordnung des Grafen Johann dem Jüngeren von Nassau-Siegen zum Gerichtswesen, wonach an jedem Montag, sofern es kein Feiertag ist oder ein Hochzeitsfest stattfindet, von sieben bis zehn sowie von zwölf bis fünf Uhr in der gräflichen Kanzlei Audienz gewährt wird, um langwierige, kostspielige Prozesse für die Untertanen zu vermeiden, 12. Februar 1627

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Stadtarchiv Siegen