Erzbischof Balduin von Trier erklärt, daß er mit Gerhard, dem ältesten Sohn Graf Ruprechts von Virneburg, ausgesühnt ist und die Streitigkeiten nach altem Herkommen durch seine Amtleute, Heinrich von Klotten, Burggraf zu Cochem, und Heinrich Mühlen (Mu<ha>o<he>len), Burggraf zu Mayen, gütlich oder rechtlich bis Unser Frouwen Dag Liechtmisse (Febr. 2 [1350]) geschlichtet werden sollen. Ihren Entscheid wird er annehmen und befolgen und ihnen einen offenen brieve darüber ausstellen. Stirbt einer der o.g. ratlude, tritt Simon von dem Walde an seine Stelle. Der Aussteller setzt diesen sowie Heinrich von Polch und Friedrich, Pfarrer zu Eltz, zu Geiseln; falls er den Entscheid der Ratleute nicht einhält, müssen sich diese auf Aufforderung Gerhards [von Virneburg] nach Monreal in den dal begeben und solange dort bleiben, bis der Aussteller dem Entscheid nachkommt. Dieser gelobt, die getroffenen Abmachungen einzuhalten; die Geiseln legen das Versprechen ab, im gegebenen Fall sich zu stellen. Sr.: Ausst., Simon von dem Walde, Heinrich von Polch und Friedrich, Pfarrer zu Eltz. Ausf. Perg. - 4 Sg. anh., 1 Rest, 2 - 4 besch. - Rv.