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Klaus Graf zu Tecklenburg belehnt Corden Lappen, Arndes Sohn, zu Mannlehnsrecht mit dem Gut zu Koening im Kirchspiel Werlle mit allem Zubehör. Zeugen sind Claes und Diderich von Horne, Gebr., und Hoberch Wilke von So(?)lingen.
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Klaus Graf zu Tecklenburg belehnt Corden Lappen, Arndes Sohn, zu Mannlehnsrecht mit dem Gut zu Koening im Kirchspiel Werlle mit allem Zubehör. Zeugen sind Claes und Diderich von Horne, Gebr., und Hoberch Wilke von So(?)lingen.
1459 Okt. 11 {(fferia quinta proxima post Dionisii et sociorum)}
Enthält: Angekündigtes Siegel des Grafen Klaus zu Tecklenburg hängt an. Or. Pgt.; Rückaufschrift: Nro. 334; Lit. AA; Lehenbrieff .... in Anno 1459; adjuret Nro. 2