Hans Auer, Vogt zu Langenzenn, sowie Bürgermeister und Rat ebenda bezeugen, dass dem Hans Kno{e}r zu Maußdorff, Hintersassen des Deutschen Hauses zu Nürnberg (Hauskomtur: Wilhelm v. Dernbach genannt Granl), dass die von ihm vernommenen Zeugen - Hans Voit zu Pirckach, Stiefvater des Kno{e}r, Peter Krafft und Hans Lehner, der Schwager des Kno{e}r, beide zu Maußdorff - ausgesagt haben, dass (1.) nach ihrem Wissen dessen zwei Tagwerk Wiese, ein Morgen Acker und drei Morgen Wald im Zuelsgrund, was alles der alten Kno{e}rin gehört hatte, freieigen sind und (2.) der Deutschordens-Hauskomtur zu Nürnberg trotz dreimaliger Aufforderung keinen Einwand gegen diese Feststellung erhoben hat. Der Eigenbrief ist im markgräflichen Krieg verloren gegangen. Zehntberechtigt ist das dem Reichen Almosen zu Nürnberg gehörige Gut zu Maußdroff, auf dem der Schmied Georg Jeronimus wohnt. - Siegler: die Stadt Langenzenn.

Show full title
Staatsarchiv Nürnberg