Die Brüder Eberhard, Wilhelm und Hans von Freyberg zu Achstetten stiften gemäß dem Wunsche ihres verstorbenen Bruders Christoffel von Freyberg und dessen verstorbener Frau Agathe Gäßlerin der Äbtissin und dem Kv. des K. H. (Begräbnisstätte der Ahnen und des Bruders von Freyberg) den Kirchensatz und die Kirche zu Burgrieden mit Widum, Zehnten und allen Zubehörden, ausgenommen die Vogtei, zu einem ewigen Seelgerät. Dafür soll Kl. H. dem jeweiligen Priester als jährliches Pfründeinkommen 16 Malter Roggen und 4 Malter Haber Biberacher Meß, die Kleinzehnten der Kirche, das Kirchopfer und die Stolgebühren geben. Bei Unterlassung des Jahrtags sollen die jährlichen Einnahmen des Kirchensatzes usw. dem Kirchenbau zu Achstetten zugute kommen.