Abt. 198.1 Tischleramt Tondern (Bestand)
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Abt. 198.1
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Herzogtum Schleswig bis 1867 >> Abt. 198 Schleswigsche genossenschaftliche Verbände
1670-1831
Enthält: Amtsbuch.
Geschichte des Bestandsbildners: Für die handwerklichen Zünfte in den Städten war in Schleswig-Holstein der Begriff Ämter gebräuchlich. Die Handwerksämter gründeten sich im Mittelalter und fassten ihre Ordnungen und Statuten in sogenannten Amtsrollen zusammen. 1615 hob der in seiner Machtposition erstarkte Landesherr die Handwerksämter zunächst auf, setzte aber im Verlauf des 17. Jahrhunderts verschiedene Ämter wieder ein und ließ auch Neugründungen zu. Dabei übernahm er selbst anstelle des jeweiligen Rates der Stadt die Oberaufsicht über die Ämter, die sich nun bei jedem Wechsel des Landesherrn ihre Amtsrollen von diesem bestätigen lassen mussten. Mit Einführung der vollständigen Gewerbefreiheit 1867 verloren die Handwerksämter ihre für den zugehörigen Handwerkszweig normative Funktion und wurden zu reinen Privatgesellschaften degradiert. Das Tischleramt Tondern wurde 1670 von elf Tischlermeistern gestiftet.
Bestandsgeschichte: Informationen zur Herkunft des überlieferten Archivales sind bis auf die Bemerkung im alten Findbuch, dass „der Band zwischen Handwerkersachen des Stadtarchivs Krempe [lag]“, leider nicht dokumentiert.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also LASH Abt. 198.1 Nr. 1
Geschichte des Bestandsbildners: Für die handwerklichen Zünfte in den Städten war in Schleswig-Holstein der Begriff Ämter gebräuchlich. Die Handwerksämter gründeten sich im Mittelalter und fassten ihre Ordnungen und Statuten in sogenannten Amtsrollen zusammen. 1615 hob der in seiner Machtposition erstarkte Landesherr die Handwerksämter zunächst auf, setzte aber im Verlauf des 17. Jahrhunderts verschiedene Ämter wieder ein und ließ auch Neugründungen zu. Dabei übernahm er selbst anstelle des jeweiligen Rates der Stadt die Oberaufsicht über die Ämter, die sich nun bei jedem Wechsel des Landesherrn ihre Amtsrollen von diesem bestätigen lassen mussten. Mit Einführung der vollständigen Gewerbefreiheit 1867 verloren die Handwerksämter ihre für den zugehörigen Handwerkszweig normative Funktion und wurden zu reinen Privatgesellschaften degradiert. Das Tischleramt Tondern wurde 1670 von elf Tischlermeistern gestiftet.
Bestandsgeschichte: Informationen zur Herkunft des überlieferten Archivales sind bis auf die Bemerkung im alten Findbuch, dass „der Band zwischen Handwerkersachen des Stadtarchivs Krempe [lag]“, leider nicht dokumentiert.
Zusatzinformationen: Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also LASH Abt. 198.1 Nr. 1
0,1 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ