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Paul von Eberstein, Wilhelm von Sinzig, Bürger zu Köln, und dessen Söhne Heinrich und Johann, Erben des + Johann von Scheven, bekunden, daß der vorgenannte Johann dem Junker Johann im Hof auf dessen Zehnten zu Mühlen ('Molen') nebst Zubehör 400 Gulden geliehen hat und dieser jenem den Zehnten dafür gemäß besiegelter Urkunde verpfändet hat. Sie geben ihre Zustimmung dazu, daß Dekan, Kanoniker und Vikare des Stifts Dietkirchen die Urkunde und den Zehnten innehaben. - Es siegeln Herr Johann Diederich, Kustos und Kanoniker des St. Florinstifts zu Koblenz, für den 1. Aussteller sowie der vorgenannte Wilhelm von Sinzig und dessen Sohn Heinrich.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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