Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass der Schultheiß [Kilian von Sindringen] und die Richter und Gemeinden der Dörfer Bretzfeld, Rappach, Scheppach und Bitzfeld, ihrer Notdurft wegen und zur Vermeidung weiterer Schäden, 10 Gulden jährlicher Gülte zu Pauli Bekehrung [25.01.] auf den Dörfern um 200 Gulden wiederlöslich an Eberhard Hünder (Hunder) und seine Erben verkauft haben. Die diesbezügliche Verschreibung wurde am 26.01.1486 (uff dorstag nach sant Pauls bekerung) ausgestellt. Der Pfalzgraf gibt dazu unter Vorbehalt seiner Obrigkeit und Rechte seine Bewilligung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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