König Karl bestätigt der Stadt Schwäbisch Gmünd alle ihre Freiheiten, verspricht sie in keiner Not des Reiches zu versetzen und erlaubt, dass wenn jemand einen dieser Artikel überfahren und sie von ihren Freiheiten drängen wollte, sie sich mit anderen privilegierten Städten verbünden und sich dessen wehren dürfe, ohne damit wider ihn oder das Reich etwas zu verschulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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