Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen den Dekanen und Kapiteln der Domstifte Mainz und Worms und seinen Getreuen Tham, Heinrich und Dieter von Handschuhsheim einerseits und etlichen armen Leuten von Handschuhsheim andererseits, die von Pfalz ein Viertel etlicher Weingärten zu Hillenbach (Hellenbach) pachtweise innehaben, Irrungen bestanden haben. Die Domkapitel haben über ihre Bevollmächtigten ¿ für Mainz Johann Marci, Erzpriester zu Bensheim, für Worms der Domkantor Reinhard von Rüppurr (irn senger den von Ryperg) ¿ und die Herren von Handschuhsheim kraft ihrer Gerechtigkeit, Lehenschaft und Besitzrechte (beseß) den Zehnten wie bisher gefordert, was die Untertanen verweigert haben, nachdem sie den Zehnten zwar eine Weile, aber nicht aufgrund eines Rechtsanspruchs gegeben hätten. Nach Verhör beider Parteien hat Kurfürst Philipp einen Vertrag zwischen den Parteien dahin aufgerichtet, dass die armen Leute den Zehnten wie bisher geben sollen, doch unbeschadet seiner Rechte und unbenommen weiterer Kundschaften, die das Gegenteil ausweisen. Die armen Leute mag der Pfalzgraf gebrauchen und nach Gebühr halten, auf die versäumten Zahlungen haben die Domkapitel und die Herren von Handschuhsheim Verzicht geleistet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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