Johann Künnen zu Meckenstock und seine Frau Erme machen bekannt, daß Abt Hermann ihnen ein Stück Busch bei Meckenstock laut eingerückter Urkunde verpachtet hat, das an der Beeke liegt und gerodet werden soll. Sie sollen deswegen jährlich am 17. September vier gute Hühner zahlen. Die Eheleute und ihre Erben werden sich mit dem Roden auf das angegebene Stück beschränken. - Es siegelt der Bürgermeister zu Werden Johann Vuilhaber.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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