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Anspruch der württembergischen Gemeinde auf dem Dobel (CW) auf die Weidgangsgerechtigkeit und das Eckerichrecht in dem dem badischen Haus eigentümlich gehörigen Wald, der Eschbachwald (CW) genannt
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Anspruch der württembergischen Gemeinde auf dem Dobel (CW) auf die Weidgangsgerechtigkeit und das Eckerichrecht in dem dem badischen Haus eigentümlich gehörigen Wald, der Eschbachwald (CW) genannt