Hans Ruoff genannt Voegtle zu Straßberg verkauft für 20 Gulden Landeswährung, die er erhalten hat, an Hans Guntz, Kaplan Hans Kouffman und Peter Juxer, Bürger zu Ebingen, Pfleger der St. Sebastiansbruderschaft, 1 Gulden Gült Landeswährung aus seinen 1 1/2 Mannsmahd Wiesen, genannt der Priel, zwischen dem Katzenbach und dem Bach, der an dem Dorf hinabläuft, samt dem zugehörigen Platz hinter dem Krautgarten. Die Stücke sind eigen und unbelastet. Der Aussteller will die zum Unterpfand eingesetzten Stücke baulich in Ordnung halten und, wenn etwas davon abgeht, dies mit anderem seinem liegenden und fahrenden Gut ersetzen. Der Zins ist jährlich an Georg, 8 Tage vorher oder nachher zu Ebingen zu entrichten. Der Aussteller behält sich den Rückkauf des Zinses für 20 Gulden bei 2-monatlicher Kündigung vor Vermerke: Dorsualvermerk: Auff mitwochen nach Marie Verkündigung Inn Anno etc. [15]39 hab ich diesen brieff erkaufft, vnnd mit dem hauptgut auch Zinns erloßt. No. 86 (durchgestrichen); No. 58 an der Pressel Pergamentzettel mit 4 Zeilen Text: Entgegen dem Inhalt der Urkunde soll der Verkäufer den Zins nicht mit 20 Gulden, sondern auf zweimal mit 10 Gulden ablösen
Vollständigen Titel anzeigen
Hans Ruoff genannt Voegtle zu Straßberg verkauft für 20 Gulden Landeswährung, die er erhalten hat, an Hans Guntz, Kaplan Hans Kouffman und Peter Juxer, Bürger zu Ebingen, Pfleger der St. Sebastiansbruderschaft, 1 Gulden Gült Landeswährung aus seinen 1 1/2 Mannsmahd Wiesen, genannt der Priel, zwischen dem Katzenbach und dem Bach, der an dem Dorf hinabläuft, samt dem zugehörigen Platz hinter dem Krautgarten. Die Stücke sind eigen und unbelastet. Der Aussteller will die zum Unterpfand eingesetzten Stücke baulich in Ordnung halten und, wenn etwas davon abgeht, dies mit anderem seinem liegenden und fahrenden Gut ersetzen. Der Zins ist jährlich an Georg, 8 Tage vorher oder nachher zu Ebingen zu entrichten. Der Aussteller behält sich den Rückkauf des Zinses für 20 Gulden bei 2-monatlicher Kündigung vor Vermerke: Dorsualvermerk: Auff mitwochen nach Marie Verkündigung Inn Anno etc. [15]39 hab ich diesen brieff erkaufft, vnnd mit dem hauptgut auch Zinns erloßt. No. 86 (durchgestrichen); No. 58 an der Pressel Pergamentzettel mit 4 Zeilen Text: Entgegen dem Inhalt der Urkunde soll der Verkäufer den Zins nicht mit 20 Gulden, sondern auf zweimal mit 10 Gulden ablösen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 162 T 1 Nr. 22
Repertorium XVIII, S. 24, Nr. 2, Kasten F, Fach 198; ersetzt durch rot: B 50
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 162 T 1 Buchauische Herrschaft Straßberg: Urkunden
Buchauische Herrschaft Straßberg: Urkunden >> 1. Urkunden
1508 Mai 2 (1508 Mai 2 (Dienstag vor Kreuzauffindung))
Urkunden
Siegler: Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Ebingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Stadtsiegel; Siegel beschädigt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Stadtsiegel; Siegel beschädigt
Guntz, Hans
Juxer, Peter; Bürger zu Ebingen
Kouffman, Hans; Kaplan
Ruof, Hans genannt Voegtle
Ebingen, Albstadt BL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:43 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)
- Hohenzollerische Bestände (Tektonik)
- Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen (Tektonik)
- Säkularisierte Klöster und Stifte (Tektonik)
- Buchauische Herrschaft Straßberg (Tektonik)
- Buchauische Herrschaft Straßberg: Urkunden (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)