. Die von den Stadtgemeinden und den Landgemeinden im Geschäftsbezirk der kgl. Polizeiverwaltung in Frankfurt a.M. auf Grund des Gesetzes vom 20. April 1892 an den Staat zu zahlenden Beiträge zu den Kosten der Polizeiverwaltung: Band 1

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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