Wartislav IX. befiehlt Heinrich Rubenow, als Stellvertreter des Herzogs, als Vicedominus, einen Rat zu wählen, der den Rektor wählen, Statuten abfassen, ein Siegel stechen und Zepter anfertigen solle.
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Sortierung: 00027
D 4
Archiv- und Kanzleivermerke: Cz; Constitutio vicedomini facta a principe an persona doctoria rubenow; prima erectio principis; numero 64; C(odex) D(iplomaticus) n. 14
0.1.1. Urkunden
Urkunden >> 01. Urkunden bis 1500
1456 Sept. 28.
Siegel: gut erhaltenes, eingehängtes, rotes Siegel Wartislavs IX.
Datum Actum: in hilda, in vigila michaelis anno domini mcccc.lvi..
Beglaubigungsform: Siegel
Datum Actum: in hilda, in vigila michaelis anno domini mcccc.lvi..
Beglaubigungsform: Siegel
Pergament, 11x35cm, Umbug 2cm
Restauriert
Urkunden
Druck: J. G. L. Kosegarten, Geschichte der Universität Greifswald, Bd. 2, Greifswald 1856, Nr. 14,Initiale
Eldena - Ort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ