Wilhelm von Hattenstein, Schultheiß, Johann Hattenstein, Bürgermeister, Konrad Pampus, Johann Knoup, Schöffen, und sämtliche Schöffen zu Moers bekunden, daß vor ihnen Otto von Eller und seine Ehefrau Elsa mit schriftlicher Vollmacht ihres Schwiegersohns Johann von Geßelen und ihrer Tochter Agnes von Eller, Eheleute, an Ghysen Jans zu Bornheim 6 Morgen Land im Neerenfeld und ein Viertel von dem wüsten Roubroick im Land und Gericht Moers erblich verkauft und übertragen haben. Ankündigung des Siegels des Schultheißen und des Schöffenamtssiegels.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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