Reichshofrat Johann Hermann von Maystetter ("Maystetten") bekennt für sich und seine Erben, dass er sein in der Stadt Speyer in der Armbrust am Augustinerkloster und -kirchhof gelegenes Haus samt allen Kapitalien, die er "in dem Speyerischen Gebirg hin und wieder bey underthanen ausstehen" hat, den Jesuiten der Oberrheinischen Ordensprovinz schenkt und übergibt. Das 1596 von seinem Großvater Andreas Huber errichtete Haus ist im andauernden Krieg gegen Frankreich (Pfälzer Erbfolgekrieg/Neunjähriger Krieg) vollständig zerstört worden. Der Schenker und seine Erben sind nicht willens, das Haus wiederaufzubauen, da sie sich teils in Wien und teils im Hochstift Würzburg niedergelassen haben und zudem wenig Hoffnung besteht, dass die zerstörte Stadt Speyer wiederaufgebaut wird und dass das [nach Wetzlar übergesiedelte] Reichskammergericht dorthin zurückkehren wird. Die Jesuiten werden ermächtigt, vom Hause Maystetters in Speyer Besitz zu ergreifen sowie die Schulden und deren Unterpfänder einzutreiben. Sobald der Schenker zurück nach Würzburg zu seinen Angehörigen kommt, wird er die Kaufbriefe über das Speyerer Haus samt den dazugehörigen Dokumenten, die Quittungen über bezahlte Schatzungen, welche bis zu Beginn des Krieges gegen Frankreich aufgrund guter kaiserlicher Dienste nachgelassen worden sind, und auch die Kapitalbriefe "deren im gebirg hafftenden schulden" zusammensuchen und den Jesuitenpatres aushändigen. Der Schenker versichert für sich und seine Nachkommen im Falle möglicher "einreden und beneficien" betreffs dieser Donation, sich ausdrücklich daran zu halten. "So geschehen zu Bamberg den zwanzigsten monathstag Novembris deß ein tausend sechshundert drey und neünzigsten jahrs".

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