Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Paulus Oppenheimer in Schirm und versichert, ihn gleich den Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Paulus der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung von Schirm und Geleit auf sein Ersuchen an. Für den Schirm soll Paulus jährlich 1 Gulden Schirmgeld an den Keller zu Stromburg reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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