Bischof Georg (I.) von Bamberg verbietet auf Ansuchen der Stadt Nürnberg der Welt- und Klostergeistlichkeit daselbst Wein, Bier oder andere Getränke zum Schaden des städtischen Ungelts zu verleitgeben und zu verkaufen, die Heilkunst auszuüben, gerichtliche Vertretungen anzunehmen oder ein anstößiges Leben zu führen. - Siegler: der Bischof.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...