DSHI 550 Russische Gouvernementsverwaltung Liv- und Kurlands (Bestand)
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Dokumentesammlung des Herder-Instituts [Isil-Code DE-1988] (Archivtektonik) >> DSHI 550 Schwedische und russische Gouvernementsverwaltungen (Kopienbestand)
Bestandsbeschreibung: Russische Gouvernementsverwaltung Liv- und Kurlands (RGLK)
Nach der Eroberung Liv- und Estlands durch Rußland 1710 wurde das schwedische Verwalt-ungssystem im ganzen beibehalten, seit 1719 wurden jeweils Generalgouverneure in Riga und Rev-al eingesetzt. Nach dem Erwerb Kurlands 1795 wurde das Herzogtum in ein Gouvern-ement mit Sitz in Mitau umgewandelt. Von 1801 bis 1876 und 1906-1909 unters-tanden alle drei Ostseeprovinzen der Oberaufsicht eines Generalgouverneurs in Riga.
Das Archiv der Gouvernementsverwaltungen von Liv- und Kurland wurde in seinen wertvollsten Teilen zu Beginn des Ersten Weltkriegs von Riga nach Dorpat, ein Teil davon weiter nach Rußland verbracht. Nach 1921 gab die Sowjetunion die Bestände mit Verlusten an Estland, wo sie ins Zentralarchiv Dorpat gelangten. So sind heute Teile im Historis-chen Staatsarchiv in Riga und auch im Estnischen Historischen Archiv in Dorpat vorhanden.
Verzeichnis (Regesten der Akten der Generalgouverneure von Liv-, Est- und Kurland meist in russischer Sprache) 1779-1876; Verzeichnis der Akten der livländischen Gouvernementsregier-ung 1710-1908 (ab 1869 russisch); Aufgabenverteilung innerhalb der livländischen Gouvernementsverwaltung 1876-1905 (meist russisch); Verzeichnis der Akten des kurländischen Gouverneurs 1795-1898 (meist russisch); Verzeichnis der Akten der kurländischen Gouvernementsverwaltung 1852-1917 (ab 1867 russisch).
38 AE, 1710-1917
Ungedruckte Findhilfsmittel. Feuereisen: Ein Notstand des baltischen Archivwesens, S. 272-278, Magda Herman: The Archives of the Governor-General of Riga’s office, in: Riigi Keskarhiiv 1932-1937 (Eesti Riigi Keskarhiivi Toimetised, Acta Archivi Centralis Estoniae, Nr. 5), Tartu 1937, S. 167-180; Central'nyj gosudarstvennyj istorièeskij archiv Latvijskoj SSR., S. 17-21, 35-37; Central’nyj gosudarstvennyj istroičeskij archiv Ėstonskoj SSR, S. 15-26; Eesti Ajalooarhiivi fondide loend, S. 10; Grimsted: Archives and Manuscript Repositories, S. 173 f., 234 f.; Enš: Iz istorii archivnogo dela v Latvii, S. 56-80.
Literatur: Herman: The Archives of the Governor-General of Riga’s office (wie oben); Wittram: Die Ostseeprovinzen 1710/95-1918, in: ders.: Baltische Geschichte, S. 125-257; Amburger: Geschichte der Behördenorganisation Rußlands, S. 386-390; Baltisches historisches Ortslexikon Teil II Lettland, S. 313; Gert von Pistohlkors: Die Ostseeprovinzen unter russischer Herrschaft 1710/95-1914, in: Baltische Länder, S. 266-450.
Nach der Eroberung Liv- und Estlands durch Rußland 1710 wurde das schwedische Verwalt-ungssystem im ganzen beibehalten, seit 1719 wurden jeweils Generalgouverneure in Riga und Rev-al eingesetzt. Nach dem Erwerb Kurlands 1795 wurde das Herzogtum in ein Gouvern-ement mit Sitz in Mitau umgewandelt. Von 1801 bis 1876 und 1906-1909 unters-tanden alle drei Ostseeprovinzen der Oberaufsicht eines Generalgouverneurs in Riga.
Das Archiv der Gouvernementsverwaltungen von Liv- und Kurland wurde in seinen wertvollsten Teilen zu Beginn des Ersten Weltkriegs von Riga nach Dorpat, ein Teil davon weiter nach Rußland verbracht. Nach 1921 gab die Sowjetunion die Bestände mit Verlusten an Estland, wo sie ins Zentralarchiv Dorpat gelangten. So sind heute Teile im Historis-chen Staatsarchiv in Riga und auch im Estnischen Historischen Archiv in Dorpat vorhanden.
Verzeichnis (Regesten der Akten der Generalgouverneure von Liv-, Est- und Kurland meist in russischer Sprache) 1779-1876; Verzeichnis der Akten der livländischen Gouvernementsregier-ung 1710-1908 (ab 1869 russisch); Aufgabenverteilung innerhalb der livländischen Gouvernementsverwaltung 1876-1905 (meist russisch); Verzeichnis der Akten des kurländischen Gouverneurs 1795-1898 (meist russisch); Verzeichnis der Akten der kurländischen Gouvernementsverwaltung 1852-1917 (ab 1867 russisch).
38 AE, 1710-1917
Ungedruckte Findhilfsmittel. Feuereisen: Ein Notstand des baltischen Archivwesens, S. 272-278, Magda Herman: The Archives of the Governor-General of Riga’s office, in: Riigi Keskarhiiv 1932-1937 (Eesti Riigi Keskarhiivi Toimetised, Acta Archivi Centralis Estoniae, Nr. 5), Tartu 1937, S. 167-180; Central'nyj gosudarstvennyj istorièeskij archiv Latvijskoj SSR., S. 17-21, 35-37; Central’nyj gosudarstvennyj istroičeskij archiv Ėstonskoj SSR, S. 15-26; Eesti Ajalooarhiivi fondide loend, S. 10; Grimsted: Archives and Manuscript Repositories, S. 173 f., 234 f.; Enš: Iz istorii archivnogo dela v Latvii, S. 56-80.
Literatur: Herman: The Archives of the Governor-General of Riga’s office (wie oben); Wittram: Die Ostseeprovinzen 1710/95-1918, in: ders.: Baltische Geschichte, S. 125-257; Amburger: Geschichte der Behördenorganisation Rußlands, S. 386-390; Baltisches historisches Ortslexikon Teil II Lettland, S. 313; Gert von Pistohlkors: Die Ostseeprovinzen unter russischer Herrschaft 1710/95-1914, in: Baltische Länder, S. 266-450.
Archivbestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
18.02.2026, 15:26 MEZ
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