Werden.-Abt Benedikt belehnt nach dem Tod des Dietrich Fudekahr dessen Enkel Johann Dietrich Drenhaus mit den Gütern zu Drenhausen im Herzogtum Berg in der Honschaft Rötzinghausen, die zu den Sattelhöfen Kalkhoven und Langenbögel gehören. Die Frauenhand hält Anna Maria Dronhaus, Schwester des Belehnten.Der Belehnte verpflichtet sich zu der schuldigen Pachtleistung entsprechend den Angaben der Stiftsregister und Lagerbücher.-Es siegelt der Aussteller, Or., Siegel und Unterschrift