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Johann (Hans) von Bimbach, Sohn des Friedrich (Fritz) von
Bimbach, bekundet, dass er sich mit Johann [von Merlau], Abt von Fulda,
nachdem dieser H...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1391-1400
1398 April 30
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben nach Cristi geburt driczehenhundert iare in dem achte und nunczigisten iare an Dinstage vor Philippi et Jacobi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann (Hans) von Bimbach, Sohn des Friedrich (Fritz) von Bimbach, bekundet, dass er sich mit Johann [von Merlau], Abt von Fulda, nachdem dieser Heinrich von Bimbach den Jüngeren, den Vetter Johanns, wegen dessen Wortbruchs - den dieser auch im Namen des Johann von Bimbach begangen hatte - gemahnt hatte, verglichen hat. Johann von Bimbach hat sich verbürgt, den Wortbruch in Ordnung zu bringen (ußgerichtet) und dem Abt von Fulda Wiedergutmachung (karunge) zu leisten. Sollte Johann von Bimbach davor in eine Fehde verwickelt werden und es dabei zu einem Zusammentreffen mit dem Fuldaer Abt kommen, will er gemäß der Vereinbarung über eventuelle Gefangennahmen die Wiedergutmachung erst danach leisten. Sollte es dabei zu Totschlag, Wunden oder Brand kommen, will Johann sich um einen entsprechenden Ausgleich kümmern. Sollte der Abt ihm durch eine Fehde etwas schuldig werden, soll Johann es einfordern und notfalls pfänden dürfen. Sofern Johann sich dabei nicht an gegebene Eide und Gelübde hält, will er sich verhaften lassen, wenn ihm eine [ungerechtfertigte] Erstattung zuteilwerden sollte. Nach einer eventuellen Fehde will Johann die Wiedergutmachung dem Abt ankündigen und diese unverzüglich in Fulda leisten. Sollten Abt und Kloster von Fulda die Wiedergutmachung nicht annehmen wollen, soll diese bei Rorich von Eisenbach, Marschall des Abtes von Fulda, und Heinrich von Bimbach verbleiben. Danach soll Johann von Bimbach von seinen Gelübden und Eiden entbunden sein. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Albrecht von Fischborn, Ritter
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rorich von Eisenbach, Neidhard von Buchenau, Heinrich von Merlau, Heinrich von Bimbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Bimbach, Heinrich von Bimbach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.