Verordnung des Grafen Ludwig von Nassau-Saarbrücken für das Kloster Schönau betreffend die Abtswahl, Aufnahme von Konventualen, Verwaltung der Klostergüter u. a. Rosenthal. Nebst Entwurf des bezeichneten Reverses des Klosters.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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