Graf Bernhard von Leiningen-Dagsburg reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn zum Diener aufgenommen hat. Der Aussteller versichert, auf Lebtag dem Pfalzgrafen mit seinen reisigen Untertanen zu allen Kriegen und Geschäften gegen jedermann zu dienen, "wie ein grave sinem lantsfursten getruwelich dienen solle", wobei er davon ausnimmt: seinen Herrn Bischof Georg von Metz, seine "gebruder", die Grafen von Leiningen, in ihren Angelegenheiten und alle, denen Bernhard mit Lehen verpflichtet ist. Reisiger Schaden in einem Landkrieg soll Bernhard und den Seinen gütlich oder nach Entscheid und Gewohnheit des kurpfälzischen Hofes ersetzt werden. Wenn der Vitztum oder Landschreiber zu Neustadt ihn im Auftrage des Pfalzgrafen darum ersuchen, soll Bernhard ihnen mit seinen Dienern und Reisigen aufwarten und ihnen gegenüber gehorsam sein. Für den Dienst will der Pfalzgraf die Herrschaft und Leute, die Bernhard zugeteilt sind, schützen, schirmen und rechtlich handhaben. Nachdem Bernhard seinen Wohnsitz zu Friedelsheim (Friedelßheim) haben will, hat der Pfalzgraf ihm bewilligt, dass er, solange er dort wohnt und nicht länger als seinen Lebtag, sich im Wald (gewelde) zu Wachenheim mit Holz versorgen mag. Er soll das Holz nur zum Eigengebrauch verwenden, nicht weiterführen und nur so viel nehmen, wie einem Burgmann zu Wachenheim gewöhnlich zusteht. Aus der Bewilligung zur Beholzung ergibt sich kein Rechtsanspruch. Graf Bernhard hat dem Pfalzgrafen Treue und Huld gelobt.