Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
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(1) 0167
Rep. 29, Nr. 410
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.04. 1. Kläger D
(1770) 10.12.1770-11.07.1774 (1774)
Kläger: (2) Dionysus Christian Droysen namens der Gläubiger des Konkurses der Witwe des mecklenburgischen Landmarschalls Baltzer Carl von Dechow namens ihrer Kinder (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Friedrich von Dechow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dionysos Christian Droysen (A), Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Franz Philipp von Breitsprecher (A), Dr. Joachim Christian Ungnade (P), seit 19.02.1773: Daniel Wilhelm Warnekros (A), seit 08.05.1773: Dr. N N Brandenburg (A)
Fallbeschreibung: Der Vater des Bekl. hatte Pütnitz an den Oberst von Pfuhl verpfändet, der Landmarschall Baltzer Carl von Dechow hatte die Schulden bei diesem abgelöst. Im Krieg gegen Preußen und nach seinem Tod war das Gut erneut verschuldet, der Bekl. kauft es von den Erben des Landmarschalls zurück, die dabei ihre sämtlichen Ansprüche geltend machen und deren Bezahlung verlangen, vom Hofgericht aber in zwei Instanzen abgewiesen werden und deshalb an das Tribunal appellieren. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 23.03.1771 auf, die Akten der Vorinstanz zur Prüfung einzsuenden. Am 15.04. und 08.07 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten und erhält sie am 19.04. und 12.07. Am 21.10. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 25.10. auf den 26.10.1771 ansetzt. Am 20.01.1772 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 19.10.1772 hebt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts teilweise wieder auf. Am 30.11.1772, 11.01., 19.02., 02.04. und 07.05. 1773 kündigt der Bekl. an, Rechtsmittel gegen dieses Urteil ergreifen zu wollen, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die er am 02.12.1772, 29.01., 20.02., 03.04. und 08.05.1773 erhält. Am 31.05. legt der Bekl. seien Argumente gegen das Tribunalsurteil vor und bittet um dessen Berichtigung. Am 05.07.1773 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 11.0.1774 bestätigt das Tribunal sein Urteil, am 01.09.1774 sendet es die Akten an das Hofgericht zurück.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1770 2. Pommersches Hofgericht 1770 3. Tribunal 1770-1772 4. Tribunal 1772-1774
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 09.05. und 08.09.1770; vom Greifswalder Notar Johann Friedrich Zechin aufgenommene Appellation vom 14.09.1770; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.04.1771; Schreiben des Pommerschen Hofgerichts an das Tribunal vom 20.09.1771; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Ungnade vom 31.03.1772 und des Kl.s für Dr. Quistorp vom 31.08.1773; Quittung des Wismarer Postkontors vom 07.09.1774
Beklagter: Johann Friedrich von Dechow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dionysos Christian Droysen (A), Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Franz Philipp von Breitsprecher (A), Dr. Joachim Christian Ungnade (P), seit 19.02.1773: Daniel Wilhelm Warnekros (A), seit 08.05.1773: Dr. N N Brandenburg (A)
Fallbeschreibung: Der Vater des Bekl. hatte Pütnitz an den Oberst von Pfuhl verpfändet, der Landmarschall Baltzer Carl von Dechow hatte die Schulden bei diesem abgelöst. Im Krieg gegen Preußen und nach seinem Tod war das Gut erneut verschuldet, der Bekl. kauft es von den Erben des Landmarschalls zurück, die dabei ihre sämtlichen Ansprüche geltend machen und deren Bezahlung verlangen, vom Hofgericht aber in zwei Instanzen abgewiesen werden und deshalb an das Tribunal appellieren. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 23.03.1771 auf, die Akten der Vorinstanz zur Prüfung einzsuenden. Am 15.04. und 08.07 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten und erhält sie am 19.04. und 12.07. Am 21.10. bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 25.10. auf den 26.10.1771 ansetzt. Am 20.01.1772 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 19.10.1772 hebt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts teilweise wieder auf. Am 30.11.1772, 11.01., 19.02., 02.04. und 07.05. 1773 kündigt der Bekl. an, Rechtsmittel gegen dieses Urteil ergreifen zu wollen, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die er am 02.12.1772, 29.01., 20.02., 03.04. und 08.05.1773 erhält. Am 31.05. legt der Bekl. seien Argumente gegen das Tribunalsurteil vor und bittet um dessen Berichtigung. Am 05.07.1773 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 11.0.1774 bestätigt das Tribunal sein Urteil, am 01.09.1774 sendet es die Akten an das Hofgericht zurück.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1770 2. Pommersches Hofgericht 1770 3. Tribunal 1770-1772 4. Tribunal 1772-1774
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 09.05. und 08.09.1770; vom Greifswalder Notar Johann Friedrich Zechin aufgenommene Appellation vom 14.09.1770; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.04.1771; Schreiben des Pommerschen Hofgerichts an das Tribunal vom 20.09.1771; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Ungnade vom 31.03.1772 und des Kl.s für Dr. Quistorp vom 31.08.1773; Quittung des Wismarer Postkontors vom 07.09.1774
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ