Der Ritter Johann vom Stein zu Ronsberg [Lkr. Ostallgäu], derzeit Herr zu Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], bekennt, dass sich Elisabeth Unnütz von Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] und deren Schwester Agnes Unnütz von Erbishofen ("Elbiszhouen") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] mit ihren Kindern in seine Leibeigenschaft begeben haben. Er verpflichtet sich, sie vor Gericht zu vertreten und gegen jedermann zu schützen. Dafür sollen sie ihm jedes Jahr 1 Fastnachtshuhn geben. Außerdem steht ihm nach ihrem Tod ein Besthaupt zu. Von ihren volljährigen Kindern stehen ihm, wenn sie einen eigenen Hausstand gegründet haben, jährlich 6 Schilling Heller als Leibsteuer zu, die jeweils um den 11. November ("sant Martis tag") zu entrichten ist. Außerdem ist auch bei ihrem Tod ein Besthaupt zu geben. Nach seinem Tod oder wenn er die Herrschaft Pfaffenhofen nicht mehr innehat erlischt die Leibeigenschaft und die Schwestern Unnütz können sich mit ihren Kindern einen anderen Leibherren suchen.