Es wird bekundet, dass Philipp Forstmeister von Gelnhausen und Wiegand von Dienheim als verordnete Räte Kurfürst Philipps von der Pfalz und Kaspar von Berlepsch (Berlenbsch), Ritter und Amtmann zu Nidda, und Johann Schwertzell (Swertzell), Haushofmeister, als Räte Landgraf Wilhelms [III.] von Hessen in der Irrung zwischen Graf Otto von Solms und Graf Ludwig von Nassau zum Augenschein in den Dalheimer Wald verordnet worden sind, wo sie eine Grenzbegehung und Teilung vorgenommen haben. Es folgen Abschnitte zur Steinsetzung durch die Bevollmächtigten der Grafen im Dalheimer Wald bis nach Kalsmunt, zum Hintergang zu Schwalbach und weiteren genannten Orten mit ansässigen Untertanen, zu Irrungen über die Zugehörigkeit der Wälder zu Schwalbach, zum Verweis der solmsischen Partei auf den Entscheid zu Worms und der Bestreitung der Gültigkeit durch die nassauische Partei, der Appellation der Räte, dass eine solche Rede und nachträgliche Verweigerung ungebührlich sei und den beiden Fürsten nicht gefallen werde, sowie zur Durchführung von zwei Gänge zu benannten Plätzen. Am nächsten Sonntag soll Graf Otto von Solms seine Verschreibungen zu Löhnberg (Lenberg) an Graf Ludwig übergeben. Es folgen weitere Artikel zur Reichung von 100 Gulden und 1 Fuder Wein durch Solms an Nassau und einer weiteren Summe in gleicher Höhe, die zum Entscheid der Fürsten stehen soll. Nachdem die nassauische Partei ein Angebot Graf Ottos zur Übergabe von 100 Gulden zu Leonberg und den Rest nach getroffenem Entscheid der Fürsten abgelehnt hat, hat Otto die Verhandlungen verlassen. Die Räte sind ihm nachgeritten und haben ihn gebeten, die Mühen der Fürsten um die Einigung zu bedenken, die an einem Fuder Wein nicht scheitern solle. Otto hat sodann die Reichung eines Fuders Wein bewilligt, sich aber eine Rückforderung gemäß dem noch zu treffenden Entscheid vorbehalten, und weiter versichert, sich an den Entscheid und die Teidigung halten zu wollen. Die pfalzgräflichen Räte haben in der Abschrift an die hessischen Räte diese Worte des Grafen beigelegt.