Martin Ruff aus Gönningen, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., auf seine, seiner Eltern und seiner Freunde Bitten in Ansehung seiner armen Frau und seiner Kinder mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und 20 lb h als Strafe zu bezahlen, auch künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben sowie andere Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Artikel zu halten, und schwört U. M. Ruff war an einem von Martin Haubensack, dem Sohn des Gönninger Forstknechts, geschossenen Hirsch beteiligt worden und hatte dies nicht angezeigt.